Kaufvertrag
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein jedermann zugängliches, bei den Bezirksgerichten eingerichtetes Verzeichnis in dem alle rechtlichen Informationen über eine Liegenschaft erfasst sind. Jeder Grundbuchskörper ist als eigene Einlage erfasst, die mit einer Einlagezahl versehen wird. Die Liegenschaft kann auch aus mehreren Grundstücken bestehen, die in einer Katastralgmeinde (KG) liegen.
Jede Grundbuchseinlage besteht aus drei Teilen, dem
A-Blatt: Gutbestandsblatt
B-Blatt: Eigentumsblatt
C-Blatt: Lastenblatt
Das A-Blatt umfasst neben der Aufschrift (Bezeichnung, EZ) zwei Abteilungen. In A-1 sind alle Grundstücke (Parzellen) des Grundbuchskörpers mit Grundstücksnummer und Benützungsart verzeichnet. In A-2 sind die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Rechte enthalten.
Das B-Blatt enthält den oder die Eigentümer.
Im C-Blatt sind die verbundenen Belastungen, insbesondere Hypotheken sowie Beschränkungen wie Veräußerungs- und Belastungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte eingetragen.
Ein wesentlicher Grundsatz im Grundbuchsrecht ist das Prioritätsprinzip. Der zeitlich Frühere ist auch der rechtlich Stärkere. Die Rangfrage ist bei allen bücherlichen Rechten, besonders aber bei der Hypothekarbestellung, bedeutungsvoll. Im Falle einer Zwangsvollstreckung werden die Gläubiger nach ihrem Rang befriedigt.
Das elektronische Grundbuch besteht in Österreich seit 1990. Alle aktuellen Grundbuchseintragungen werden digital gespeichert und sind in Form von Grundbuchsauszügen abrufbar.
