Wohnbauanleihe

Wohnbauanleihe

Als eigenständiges Unternehmen des Volksbankensektors bewegt sich die IMMO-BANK auch in wirtschaftlich bewegten Zeiten erfolgreich am Markt. Daher wurden und werden aus heutiger Sicht selbstverständlich sämtliche Verpflichtungen aus den begebenen Wohnbauanleihen (inklusive der Ergänzungsanleihen) in voller Höhe und zeitgerecht erfüllt.



Die Vorteile der Wohnbauanleihe für Privatanleger liegen auf der Hand


 
Die Zinserträge sind – unabhängig von Ersterwerb und Behaltefrist – bis zu 4% von der KESt befreit.

 
Die Aufwendungen zum Erwerb der IMMO-BANK-Wohnbauanleihen sind als Sonderausgaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen absetzbar.

 
Aufgrund der Endbesteuerung fällt keine Einkommenssteuer an.

 
Wahlmöglichkeit zwischen zwei Laufzeiten sowie zwischen fixer und variabler Verzinsung.

Als erste Wohnbaubank Österreichs hat die IMMO-BANK im Jahr 1993 steuerbegünstigte Wohnbauanleihen in Form von Wandelschuldverschreibungen zur Zeichnung aufgelegt.

Seither wurden jährlich neue Tranchen dieser Wertpapiere emittiert, die sich aufgrund einer KESt-Befreiung bis zum Nominalzinssatz von 4% einer regen Nachfrage erfreuen. Die gezeichneten Gelder werden in weiterer Folge unter Beachtung der strengen gesetzlichen Bestimmungen vornehmlich zur Finanzierung von geförderten und freifinanzierten Bauvorhaben verwendet.

Sicherheit unserer Wohnbauanleihe

Obwohl die Wohnbauanleihe derzeit nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung fällt (eine diesbezügliche Änderung durch den Gesetzgeber in der nächsten BWG-Novelle wird geprüft) bietet Sie dem Anleger dennoch Sicherheit.

Zunächst ist die Verwendung der Anleiheerlöse vom Gesetzgeber exakt vorgegeben. Demnach müssen mindestens 80 % der Emissionserlöse zur Finanzierung von neu zu errichtenden bzw. durchgreifend zu sanierenden Wohnimmobilien im Inland eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass Sanierungsobjekte bis zu 100 %, Neubauprojekte in der Regel zu 50 % bis 60 % des Gesamtfinanzierungsvolumens durch Wohnbauanleihen finanziert werden. Im Neubau entfällt der Restbetrag vor allem auf die Wohnbauförderung der Länder, wodurch aufgrund des Kostendeckungsprinzips eine strenge Kontrolle der Errichtungskosten gewährleistet ist.

Weiters haftet die IMMO-BANK für die Zahlung des Zinsendienstes und des Kapitals mit ihrem gesamten Vermögen.

Beraterkontakt

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Gerne informieren wir Sie über die Konditionen unserer aktuellen Wohnbauanleihen.

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