Neues Zahlungsdienstgesetz ab 01.11.2009

ZaDiG
Das Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) tritt per 01.11.2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern (Kunden) und Zahlungsdienstleistern. Das ZaDiG setzt die EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD - Payment Services Directive) um. Ziel der EU-Richtlinie ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungsverkehr zu schaffen.


Auf welche Bankdienstleistungen wirkt sich das ZaDiG aus?


 
Überweisungen

 
Daueraufträge

 
Lastschriften (Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigungsverfahren)

 
Nutzung von Bankomatkarte, Kreditkarte

 
Nutzung von Electronic Banking

 
Bareinzahlungen

 
Barabhebungen

Informationsbroschüre

Hier können Sie alles rund um das neue Zahlungsdienstgesetz nachlesen.

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Informationen für Verbraucher ohne Kontoverbindung

Hier können Sie Informationen für Verbraucher zu Zahlungsdienstleistungen ohne Kontoverbindung downloaden.

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