Neues Zahlungsdienstgesetz ab 01.11.2009
Das Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) tritt per 01.11.2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern (Kunden) und Zahlungsdienstleistern. Das ZaDiG setzt die EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD - Payment Services Directive) um. Ziel der EU-Richtlinie ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungsverkehr zu schaffen.
Auf welche Bankdienstleistungen wirkt sich das ZaDiG aus?
Überweisungen
Daueraufträge
Lastschriften (Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigungsverfahren)
Nutzung von Bankomatkarte, Kreditkarte
Nutzung von Electronic Banking
Bareinzahlungen
Barabhebungen